Alles zum Übertritt von der Grundschule an die Realschule, alle Regelungen zu Übertritten an andere Schulen und Hinweise zum Schulwechsel über Ländergrenzen finden Sie über den folgenden Link auf die Seite des Bayerischen Kultusministeriums.

Für den Übertritt aus der 4. Klasse Grundschule an die Realschule sind die Übertrittsbestimmungen aktuell über das Bayerische Realschulnetz einsehbar. Der Aufnahme-Check kann auch für den Übertritt aus der 5. Klasse einer Mittelschule gemacht werden. Der folgende Link öffnet einen neuen Tab im Browser:

AUFNAHME-Check des BRN

Aufnahmebedingungen für Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Grundschule bzw. 5. Klasse Mittelschule in die 5. Klasse der Realschule:

  1. Der Übertritt an die Realschule ist direkt möglich, falls der Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis der Grundschule (wird automatisch ausgestellt) in Jgst. 4 höchstens 2,66 (D/M/HSU) beträgt oder im Jahreszeugnis der Mittelschule in Jgst. 5 höchstens 2,50 (D/M) beträgt.

 

  1. Höchstalter: wer am 30. September des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
 

Probeunterricht

Die Teilnahme am Probeunterricht ist möglich und notwendig, wenn der Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis der Grundschule (wird automatisch ausgestellt) 3,00 oder schlechter ist. (Hinweis: Für Mittelschüler gibt es keinen Probeunterricht)

Probeunterricht bestanden

Der Übertritt an die Realschule ist nach Teilnahme am Probeunterricht der Realschule oder des Gymnasiums möglich, wenn der Probeunterricht bestanden wurde:

1) mindestens die Noten 3 und 4 oder

2) der Probeunterricht nicht bestanden wurde, aber die Noten 4 und 4 erreicht wurden (Elternentscheidung)

Probeunterricht des Gymnasium

Nach erfolgloser Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums kann der Nachtermin des Probeunterrichts an der Realschule in der letzten Ferienwoche wahrgenommen werden. Der Übertritt erfolgt nach Vorliegen der vorher genannten Bedingungen.

Anforderungen im Probeunterricht der Realschule

Sowohl das Unterrichtsgespräch als auch der schriftliche Teil des Probeunterrichts dienen der genauen Schülerbeobachtung. Weitere Hinweise und Musteraufgaben zum Probeunterricht finden Sie auf der entsprechenden Seite des ISB

Aufnahme für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Mittelschule

Für die Realschule benötigt der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen Haupt- /Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 2,5 oder besser. 

Eine Voranmeldung an der Realschule mit dem Zwischenzeugnis ist erforderlich.

Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach den Bestimmungen der Schulordnung für Realschulen (RSO).

Für alle weiteren Fälle (Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe) vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch mit unserer Beratungslehrerin Frau S. Hanel oder der Schulleitung.

Sollten Sie sich nach der Beratung für einen Wechsel Ihres Kindes an unsere Schule entschlossen haben, können Sie den Datenerfassungsbogen hier bereits downloaden und zur endgültigen Anmeldung mitbringen.