Bei der jetzigen Inzidenz (keine Unterschreitung des 50er Schwellenwertes am Freitag) bleibt es ab Montag, 14. Juni 2021 beim Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen. Die Gruppeneinteilung bleibt gleich - hier die Übersicht für KW 24.
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) verpflichtend. Nach entsprechenden Beratungen im Ministerrat gilt bezüglich der Maskenpflicht an den Schulen in Bayern, dass ab sofort (16. Juni 2021) auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) unabhängig von der Inzidenz verzichtet werden kann. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.
Leistungsnachweise laut ministeriellem Schreiben vom 10. Mai 2021:
Sollte Ihr Kind krank sein, bitten wir Sie es wie gewohnt krank zu melden (egal ob Präsenz-, Distanz- oder Wechselunterricht).
Es bleibt bei der Testpflicht. Es dürfen nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die
- in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben. Die Gültigkeit ist dabei abhängig von der Inzidenz.
- oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus.
Die Selbsttests sind kostenlos. Sie sind einfach, ohne Risiko und ohne Schmerzen durchzuführen. Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal testen sich ebenfalls regelmäßig. Regelmäßige Selbsttests tragen wesentlich dazu bei, den Infektionsschutz an den Schulen weiter zu verbessern.
Die wichtigsten Informationen zu den Selbsttests sind im Folgenden vom Ministerium zusammengestellt: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7230/selbsttests-fuer-bayerische-schuelerinnen-und-schueler.html
Ihr Schulleitungsteam