Auch nach den Osterferien wird erst einmal für alle Jahrgangsstufen das „Lernen zuhause“ fortgesetzt. Eine Ausweitung des Unterrichtsbetriebs ist derzeit frühestens ab dem 11. Mai vorgesehen. Hierüber wird noch gesondert entscheiden (voraussichtlich am 04.05.2020). Wir nutzen weiterhin die Nextcloud, zu erreichen über: https://intern.rs-kru.de (nachname.vo und Geburtsdatum TT.MM.JJJJ)
Ab 27.04.2020: Der Schulbetrieb wird in geringem Umfang wieder aufgenommen, d.h. zunächst beginnend mit den 10. Klassen unter strengen Vorsichtsmaßnahmen. Hierfür ist Montag, der 27. April 2020 festgelegt worden. Wir werden die Zehntklässler aufteilen und auf fest eingeteilte Klassenzimmer verteilen, damit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. In einem Elternbrief geben wir die genaue Einteilung und konkretere Vorsichtsmaßnahmen bekannt. Im gesamten Aulabereich gilt Aufenthaltsverbot. Es werden Desinfektionssäulen bereit stehen, wir haben keinen Pausenverkauf und sperren die Automatenecke. Auch der Trinkwasserspender steht nicht zur Verfügung. Versorgen Sie Ihr Kind deshalb mit Essen und Trinken. Die Benutzung der Toiletten wird pro Trakt organisiert. Oberste Prämisse ist grundsätzlich "Abstand halten". Nur so können wir die Gesundheit Ihrer Kinder und der Kollegen und Kolleginnen schützen.
Viele Fragen zum Unterrichtsausfall sind vom Ministerium bereits bearbeitet. Die Antworten sind zu erreichen über https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
Die sog. Notfallbetreuung ist nur für Erziehungsberechtigte vorgesehen, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Um die Notfallbetreuung in Anspruch zu nehmen, ist eine Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notfallbetreuung) abzugeben. Wir haben dieses Formular im Downloadbereich hinterlegt. Dieser Vordruck ist verbindlich zu verwenden, wenn Kinder an der Notfallbetreuung teilnehmen sollen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig sind können auch dann eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen tätig ist. Voraussetzung ist dabei auch weiterhin, dass der Elternteil aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist. Diese Ergänzung des Kreises der Anspruchsberechtigten bezieht sich aber auch weiterhin lediglich auf die Jahrgangsstufen 5 und 6.
Das Ministerium gab bekannt, dass die Abschlussprüfungen für die Realschulen und Wirtschaftsschulen in Bayern in diesem Jahr 14 Tage später stattfinden. Der Termin der Entlassung der Absolventinnen und Absolventen wird auf den letzten Schultag verlegt. Die schriftlichen Prüfungen beginnen statt am 16. Juni am 01. Juli 2020. Die zentralen mündlichen Prüfungen in den Fremdsprachen werden ebenso nach hinten verschoben. Ein detaillierter Terminplan mit den oben dargestellten Änderungen ist für unsere 10. Klassen im Downloadbereich hinterlegt.