KRANKHEITSFALL: Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben/Wann darf es zur Schule?
Hier finden Sie aktuelle Übersicht wie zu verfahren ist (Stand 12.03.2021)
Für alle Schüler gilt die Maskenpflicht ab der Jahrgangsstufe 5 auch während des Unterrichts. Das Landratsamt erstellte dazu die entsprechende Allgemeinverfügung. Mit Wirkung zum 15.03.2021 ist der Rahmenhygioeneplan in Kraft getreten.
Tragepausen:
- auf den Pausenflächen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern gesorgt ist,
- während bzw. für die Dauer der Stoßlüftung im Klassenzimmer
- während der Schulpausen, wenn gelüftet wird, am Sitzplatz im Klassenzimmer.
- Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen den Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung regelmäßig nicht (vgl 6.3 RHP)
Detaillierte Informationen zum Hygieneplan sind HIER hinterlegt.
Die Schulleitung